Vorschrift 58 Hintere Unterfahrschutzstoßstangen

REAR UNDERRUN PROTECTIVE DEVICES (RUPDS) Die Verordnung 58 tritt am 29. Oktober 2012 in Kraft. Die meisten Lkw und Anhänger müssen mit einer typgenehmigten Unterfahrschutzeinrichtung ausgestattet sein. Hope Technical Developments hat sowohl feste als auch nach hinten schwenkbare Unterfahrschutzeinrichtungen auf Lager. Wir verfügen auch über eine hauseigene RUPD-Testzelle für die Typgenehmigung Ihrer maßgeschneiderten RUPD. Bitte kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen bei Ihren RUPD-Anforderungen helfen können. Hope verfügt über mehr als 24 Jahre Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von Unterfahrschutzeinrichtungen. Unsere erste Zulassung erhielten wir im Jahr 1988.

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